Allgemeine Einkaufsbedingungen
ai6 Solutions GmbH
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AGB Einkauf“) gelten für alle Bestellungen von Waren und Dienstleistungen durch die ai6 Solutions GmbH, Heilbronn („ai6“), sowie für alle hieraus resultierenden Liefer- und Leistungsverträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Lieferant“).
- Entgegenstehenden oder von diesen AGB Einkauf abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten wird hiermit widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ai6 ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn ai6 in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos annimmt.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB Einkauf. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von ai6 maßgeblich.
- Diese AGB Einkauf gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit demselben Lieferanten, ohne dass ai6 in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
§ 2 Angebote, Bestellungen, Änderungen
- Angebote des Lieferanten sind für ai6 kostenfrei.
- Bestellungen von ai6 sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen. Mündliche oder telefonische Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der nachträglichen schriftlichen oder textlichen Bestätigung durch ai6.
- Der Lieferant hat Bestellungen von ai6 unter Angabe von Preis, Lieferzeit sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen, schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Bestätigung, ist ai6 berechtigt, die Bestellung zu widerrufen.
- ai6 ist berechtigt, nach Vertragsschluss Änderungen des Liefergegenstandes oder der Leistung zu verlangen, soweit dies für den Lieferanten zumutbar ist. Der Lieferant hat ai6 etwaige Mehr- oder Minderkosten sowie Auswirkungen auf Liefertermine unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Anpassung von Preis und Liefertermin bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
- Die in der Bestellung genannten Preise sind Festpreise und verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart als Netto-Preise in Euro, einschließlich aller Nebenkosten (insbesondere Verpackung, Transport, Versicherung, Zölle, Gebühren). Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.
- Preiserhöhungen nach Vertragsschluss sind ausgeschlossen, es sei denn, ai6 hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung durch ai6 innerhalb von 30 Tagen nach ordnungsgemäßem Wareneingang bzw. Abnahme der Leistung und Zugang einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug.
- Rechnungen sind unter Angabe der Bestellnummer, Artikelnummer, Liefermenge, Lieferdatum und sonstiger in der Bestellung geforderter Angaben zu stellen (für deutsche Lieferanten gilt ordnungsgemäße und prüffähige Rechnung gemäß § 14 UstG). Solange diese Angaben fehlen, beginnt die Zahlungsfrist nicht zu laufen.
- ai6 ist berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Lieferanten aufzurechnen. ai6 stehen Zurückbehaltungsrechte im gesetzlichen Umfang zu.
§ 4 Lieferzeit, Lieferverzug
- Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins ist der Eingang der Ware bei der von ai6 angegebenen Empfangsstelle bzw. die rechtzeitige Erbringung der Leistung am vereinbarten Erfüllungsort.
- Der Lieferant ist verpflichtet, ai6 unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann. Die Mitteilung entbindet den Lieferanten nicht von seiner Verpflichtung zur termingerechten Lieferung.
- Gerät der Lieferant in Verzug, stehen ai6 die gesetzlichen Rechte zu. Insbesondere ist ai6 nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
- ai6 ist berechtigt, bei Lieferverzug eine Vertragsstrafe zu verlangen, sofern dies im Einzelfall vereinbart wurde. Eine erwirkte Vertragsstrafe kann auf einen geltend gemachten Schadensersatzanspruch angerechnet werden.
§ 5 Lieferung, Gefahrübergang, Verpackung
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung frei Haus an die von ai6 angegebene Empfangsstelle (DDP gemäß Incoterms® 2020).
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit Übergabe an ai6 an der vereinbarten Empfangsstelle auf ai6 über.
- Teillieferungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ai6 zulässig und dürfen nicht zu einer Erhöhung der Transportkosten für ai6 führen.
- Der Lieferant ist verpflichtet, die Ware sachgerecht zu verpacken und gegen Transportschäden zu sichern. Verpackungsmaterial ist – soweit möglich – zurückzunehmen oder auf Verlangen von ai6 auf Kosten des Lieferanten zu entsorgen, sofern gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- ai6 erkennt nur einen einfachen Eigentumsvorbehalt des Lieferanten bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Lieferung an.
- Erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte, insbesondere Konzernvorbehalte, Verarbeitungsklauseln oder Vorausabtretungen, werden nicht anerkannt. Entsprechende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten gelten als nicht vereinbart.
§ 7 Untersuchung, Mängelrüge, Gewährleistung
- ai6 wird die Ware nach Eingang auf Identität, Menge und äußerlich erkennbare Transportschäden prüfen. Eine weitergehende Untersuchungspflicht besteht nicht. Insofern gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass ai6 Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung rügen kann.
- Versteckte Mängel können von ai6 innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung gerügt werden.
- ai6 stehen bei Mängeln die gesetzlichen Mängelrechte zu. ai6 ist berechtigt, nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In dringenden Fällen (z.B. zur Abwehr akuter Gefahren oder zur Vermeidung unverhältnismäßig hoher Schäden) ist ai6 berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
- Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer von ai6 gesetzten angemessenen Frist nicht nach oder schlägt die Nacherfüllung fehl, kann ai6 den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang, sofern nicht gesetzlich längere Fristen vorgesehen sind oder im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
- Rückgriffsansprüche von ai6 nach § 445a BGB bleiben unberührt. Der Lieferant verzichtet insoweit auf den Einwand der Verjährung, solange ai6 gegenüber seinem Abnehmer noch Mängelansprüchen ausgesetzt ist, sofern ai6 die Mängelrechte gegenüber dem Lieferanten innerhalb von 6 Monaten nach Inanspruchnahme durch den Abnehmer geltend macht.
§ 8 Produkthaftung, Versicherung
- Der Lieferant haftet für alle Schäden, die ai6 oder Dritten infolge eines Produktfehlers der vom Lieferanten gelieferten Ware entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Lieferant stellt ai6 auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist.
- Der Lieferant ist verpflichtet, eine angemessene Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden zu unterhalten und ai6 auf Verlangen den entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen.
§ 9 Schutzrechte, IP, Ergebnisse von Entwicklungsleistungen
- Der Lieferant gewährleistet, dass durch die Lieferung und Nutzung der gelieferten Waren und Leistungen keine Schutzrechte Dritter (insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Urheberrechte) verletzt werden.
- Werden gegen ai6 von Dritten Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht, ist der Lieferant verpflichtet, ai6 auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen und alle im Zusammenhang damit entstehenden Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) zu ersetzen, soweit die Schutzrechtsverletzung vom Lieferanten zu vertreten ist.
- Soweit der Lieferant im Auftrag von ai6 Entwicklungsleistungen erbringt, gilt – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – Folgendes:
– Alle Rechte an den im Rahmen der Entwicklungsleistungen entstehenden Ergebnissen (insbesondere an Erfindungen, Designs, Schaltplänen, Software, Dokumentationen) stehen ai6 zu.
– Der Lieferant räumt ai6 hiermit sämtliche ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den Ergebnissen ein, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Verwertung und Übertragung auf Dritte.
– Soweit für die Übertragung bestimmter Rechte zusätzliche Erklärungen erforderlich sind, wird der Lieferant diese auf Verlangen von ai6 abgeben.
§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz
- Der Lieferant verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit ai6 bekannt werdenden nicht offenkundigen Informationen, insbesondere technische Daten, Spezifikationen, Zeichnungen, Software, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
- Der Lieferant darf vertrauliche Informationen ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber ai6 verwenden. Eine Weitergabe an Unterlieferanten ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und der Unterlieferant schriftlich zur Geheimhaltung in mindestens gleichem Umfang verpflichtet wurde.
- Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten. Soweit der Lieferant personenbezogene Daten im Auftrag von ai6 verarbeitet, ist eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen.
§ 11 Compliance, Exportkontrolle, ESG
- Der Lieferant verpflichtet sich, alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere solche zur Korruptionsbekämpfung, Geldwäsche, Menschenrechten, Arbeitsschutz, Umwelt- und Gesundheitsschutz, einzuhalten.
- Der Lieferant wird sicherstellen, dass auch seine Unterlieferanten und Subunternehmer diese Vorschriften einhalten.
- Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften, entgegenstehen. Der Lieferant ist verpflichtet, ai6 alle für die Export- oder Verbringungskontrolle erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
- ai6 ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen Compliance- oder ESG-Anforderungen den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Heilbronn.
- Erfüllungsort für die Lieferungen des Lieferanten ist die von ai6 in der Bestellung angegebene Empfangsstelle.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB Einkauf bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Textform (z.B. E-Mail) genügt, soweit nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Einkauf ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

